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Häufig gestellte Fragen

PROTENG-FAQ

Das System, sofern es unbeschädigt ist, lässt sich problemlos aus einem älteren Fahrzeug aus- und etwa in ein Neufahrzeug einbauen. Man benötigt lediglich neue Kabelbinder.

 

Die Lebensdauer wartungsfreien des Systems ist nahezu unbegrenzt.

Sollte der Schlauch nicht mehr benötigt werden, wir übernehmen die Entsorgung für Sie. Senden Sie Ihr altes System an uns zurück und wir entsorgen es fachgerecht, ordnungsgemäß und kostenlos.

Die Motorhauben der meisten Fahrzeuge sind heute durch Matten gedämmt. Die Durchlassstellen kann man durch einfaches Befühlen finden oder man wendet sich an den Hersteller bzw. eine Werkstatt. In der Regel lassen sich die Dämmmatten auch sehr einfach abnehmen (Clip-Befestigung).

Ursache ist fast immer ein technischer Defekt oder ein Unfall.

Kabel verschmoren, giftige Gase werden frei gesetzt. Menschenleben können in Gefahr geraten.

Bei einem Brand im Motorraum wird davon abgeraten, die Motorhaube zu öffnen: Das Feuer könnte dann zusätzlich Sauerstoff bekommen und die plötzliche Sauerstoffzufuhr ist in ihrer Wirkung nicht absehbar. Es droht die Gefahr einer Stichflamme.

Gängige Feuerlöscher können unter folgenden Voraussetzungen sehr gut helfen:

  • Man weiß, wo der Feuerlöscher ist,
  • man ist nicht selber eingeklemmt,
  • man hat den Feuerlöscher griffbereit und nicht im Kofferraum
  • der Feuerlöscher ist nicht unter Gepäck versteckt
  • der Feuerlöscher ist funktionstüchtig
  • man weiß, wie man den Feuerlöscher bedient und verliert nicht unnötig Zeit.

  • Für den Schaden am Fahrzeug in der Regel die Versicherung (im Rahmen der abgeschlossenen Verträge). Voraussetzung: Man hat die Brandursache nicht selber durch unsachgemäße Reparaturen mitverursacht. Bemessungsgrundlage für die Schadensregulierung ist immer der Zeitwert des Fahrzeugs.
  • Die Versicherung kommt nur für die durch den Brand verursachten Schäden auf. Eventuell durch Löscharbeiten verursachte Schäden sind nicht versichert.

 

Die Feuerwehr kommt in der Regel mit drei kompletten Löschfahrzeugen. Hierfür gibt es eine gesetzliche Grundlage.

  • Die Feuerwehr kommt so schnell sie kann. Trotzdem können hier durch die Anfahrt besonders bei Fahrzeugbränden mit eingeklemmten (z.B. verletzten oder bewusstlosen) Personen wertvolle Minuten verstreichen.
  • Die Kosten der Feuerwehr werden in der Regel nicht von der Versicherung übernommen.
  • Dem Fahrzeughalter entstehen bei einem Brand ca. 600-800,- Euro Kosten.